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1. Es werden nicht mehr als 30 aktive Tänzer/innen
aufgenommen.
2. Die Aufnahme eines Mitgliedes wird nach 4 Wochen
Probetraining durch den Trainer entschieden.
Bei Neueintritt müssen die Kosten für
Strumpfhose
und Schuhe selbst getragen werden.
3. Der Monatsbeitrag beträgt für :
- jedes Kind 2,56 im Monat
- plus 1,02 im Monat für Haftpflicht und Unfall-
versicherung.
- Eine Umlage in Höhe von 12,78 für Kostüme
und
Zubehör ist jährlich zu entrichten.
- Der aufgerundete , gesamt Jahresbeitrag beträgt
56,- pro Kind.
- Bei Eintritt beginnt die Mitgliedschaft am 1. April des
laufenden Kalenderjahres und endet am 3l.des darauf
folgenden Kalenderjahres oder verlängert sich
automatisch.
- Die Kündigung muss 4 Wochen vor Ablauf des
Kalenderjahres schriftlich abgegeben werden.
4. Die Schulferien Ostern / Sommer / Herbst / Winter
sind Trainingsfrei.
5. Auftritte und Proben sind verpflichtend.
Mitglieder die mehr als 1/3 der Trainingsstunden
fehlen können nicht an den Auftritten teilnehmen.
Ausgenommen sind schulische Verpflichtungen und
Krankheit.
Fehlen bei Proben und Auftritten ist dem Trainer
rechtzeitig mitzuteilen. Für Fehlen bei Auftritten
wird
ein Strafgeld von 5,- erhoben. Ausgenommen
sind
schulische Verpflichtungen und Krankheit.
6. Die Teilnahme am Rosenmontagszug ist freiwillig, und
die Kinder können nur in Begleitung eines Elternteiles
am Zug teilnehmen.
7. Die Kostüme verbleiben dem Verein d.h. nach Austritt
müssen diese zurück gegeben werden.
Diese Statuten wurden am 7. 05 . 2002 von der
Elternversammlung verabschiedet.
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