Tanzgruppe Gleueler Burgmäuschen v. 1985 e.V.

Kinder- und Jugendtanzgruppe Hürth-Gleuel

 

Statuten


1. Es werden nicht mehr als 30 aktive Tänzer/innen
    aufgenommen.
2. Die Aufnahme eines Mitgliedes wird nach 4 Wochen
    Probetraining durch den Trainer entschieden.
    Bei Neueintritt müssen die Kosten für Strumpfhose
    und Schuhe selbst getragen werden.
3. Der Monatsbeitrag beträgt für :
-   jedes Kind 2,56 € im Monat
-   plus 1,02 € im Monat für Haftpflicht und Unfall-
    versicherung.
-   Eine Umlage in Höhe von 12,78 € für Kostüme und
    Zubehör  ist jährlich zu entrichten.
-   Der aufgerundete , gesamt Jahresbeitrag beträgt
    56,- €  pro Kind.
-   Bei Eintritt beginnt die Mitgliedschaft am 1. April des
    laufenden Kalenderjahres und endet am 3l.des darauf
    folgenden Kalenderjahres oder verlängert sich
    automatisch.
-   Die Kündigung muss 4 Wochen vor Ablauf des
    Kalenderjahres schriftlich abgegeben werden.
4. Die Schulferien Ostern / Sommer / Herbst / Winter
    sind Trainingsfrei.
5. Auftritte und Proben sind verpflichtend.
    Mitglieder die mehr als 1/3 der Trainingsstunden
    fehlen können nicht an den Auftritten teilnehmen.
    Ausgenommen sind schulische Verpflichtungen und
    Krankheit.
    Fehlen bei Proben und Auftritten ist dem Trainer
    rechtzeitig mitzuteilen. Für Fehlen bei Auftritten wird
    ein Strafgeld von 5,- € erhoben. Ausgenommen sind
    schulische Verpflichtungen und Krankheit.
6. Die Teilnahme am Rosenmontagszug ist freiwillig, und
    die Kinder können nur in Begleitung eines Elternteiles
    am Zug teilnehmen.
7. Die Kostüme verbleiben dem Verein d.h. nach Austritt
    müssen diese zurück gegeben werden.

    Diese Statuten wurden am 7. 05 . 2002 von der
    Elternversammlung verabschiedet.

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